Glücksspiel-Werbung: Klage gegen Rapid Wien und ÖSV

Der SK Rapid Wien und der Österreichische Skiverband stehen wegen ihrer Werbepartnerschaften mit dem Sportwettenanbieter Interwetten vor Gericht. Ein Prozessfinanzierer wirft den Sportvereinen vor, durch ihre Kooperation illegales Online-Glücksspiel zu bewerben und damit gegen österreichisches Recht zu verstoßen.

Rechtliche Grauzone bei Online-Casino-Werbung

Das Problem liegt in Interwettens Geschäftsmodell: Der Anbieter besitzt zwar eine maltesische Lizenz für Sportwetten in Österreich, bewirbt aber gleichzeitig Online-Casinospiele. Diese sind in Österreich ausschließlich dem staatlichen Anbieter win2day vorbehalten. Alle anderen Casino-Angebote gelten als illegal, werden aber mangels technischer Sperren nicht blockiert – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern.

Die österreichische Glücksspielregulierung ist besonders strikt: Während Sportwetten seit 2021 für private Anbieter mit entsprechender Lizenz erlaubt sind, bleibt das Online-Casino-Geschäft ein staatliches Monopol. Diese Doppelstrategie vieler Anbieter – legale Sportwetten kombiniert mit illegalem Casino-Angebot – schafft erhebliche rechtliche Unsicherheiten für alle Beteiligten, insbesondere für Werbepartner aus dem Sport.

Prozessfinanzierer fordert Werbeverbot

Die Jufina GmbH hat beim Landesgericht Innsbruck Klage eingereicht und fordert ein komplettes Werbeverbot für Interwetten als “Partner” des ÖSV. Das Unternehmen argumentiert, die Sportverbände würden dem illegalen Glücksspielanbieter durch ihre Kooperation eine unzulässige Legitimität verschaffen. Zusätzlich verlangt Jufina die Veröffentlichung eines möglichen Urteils auf der ÖSV-Website und in der Kronen Zeitung.

Die Klage richtet sich gezielt gegen die Werbewirkung der Partnerschaften: Durch das Sponsoring renommierter Sportvereine würden illegale Glücksspielangebote in der öffentlichen Wahrnehmung legitimiert. Besonders problematisch sieht Jufina die Tatsache, dass Fans und Zuschauer nicht zwischen den legalen Sportwetten und den illegalen Casino-Angeboten unterscheiden können, wenn sie über dieselben Werbekanäle beworben werden.

Millionenschwere Spielerforderungen bleiben unerfüllt

Hinter der Klage stehen massive finanzielle Interessen: Laut Jufina belaufen sich die ausstehenden Forderungen ihrer Mandanten auf insgesamt neun Millionen Euro, davon sind vier Millionen bereits rechtskräftig anerkannt. Die Auszahlung scheitert jedoch an einem umstrittenen maltesischen Gesetz, der sogenannten Bill 55, die lizenzierte Glücksspielanbieter vor ausländischen Gerichtsentscheidungen schützt.

Diese Blockadehaltung maltesischer Anbieter ist ein europaweites Problem: Obwohl österreichische, deutsche und andere EU-Gerichte regelmäßig Spielerverluste zurückfordern, verweigern die in Malta lizenzierten Unternehmen die Zahlung. Die Bill 55 wurde 2021 als Reaktion auf die zunehmenden Rückforderungsklagen eingeführt und schützt die lukrative Glücksspielbranche, die für Malta einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt.

Neuartige Wettbewerbsklage mit ungewissem Ausgang

Juristisch betritt Jufina Neuland: Das Unternehmen sieht sich in einem “ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis” mit den Glücksspielanbietern, da beide um dieselbe Zielgruppe konkurrieren – die Spieler. Während die Anbieter Verluste einbehalten, finanziert Jufina Rückforderungsverfahren. Diese Argumentation wurde 2023 bereits vom Handelsgericht Wien anerkannt, ob daraus aber Unterlassungsansprüche gegen Werbepartner abgeleitet werden können, ist völlig offen.

Die innovative Rechtstheorie könnte Präzedenzcharakter haben: Sollten Prozessfinanzierer künftig als Wettbewerber der Glücksspielanbieter anerkannt werden, könnten sie nicht nur gegen die Anbieter selbst, sondern auch gegen deren Werbepartner vorgehen. Dies würde eine neue Dimension in der Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote eröffnen und Sportvereine unter erheblichen Druck setzen.

Sportvereine halten an Partnerschaften fest

Sowohl Rapid Wien als auch der ÖSV verteidigen ihre Kooperationen mit Interwetten. Die Vereine betonen, ihnen seien keine illegalen Aktivitäten des Partners bekannt. Rapid Wien arbeitet seit Sommer 2024 mit Interwetten zusammen, der ÖSV hat einen Vertrag bis 2029. Beide Organisationen sehen die Partnerschaften als wichtige Finanzierungsquelle für den Sport.

Die Abhängigkeit vom Glücksspiel-Sponsoring ist im österreichischen Sport erheblich: Angesichts sinkender öffentlicher Förderungen und steigender Kosten sind viele Vereine auf private Sponsoren angewiesen. Glücksspielanbieter zahlen oft überdurchschnittlich hohe Summen für Werbepartnerschaften, was sie für finanziell angeschlagene Sportorganisationen besonders attraktiv macht. Ein Wegfall dieser Einnahmequelle könnte für manche Vereine existenzbedrohend werden.

Weitreichende Folgen für die Sportbranche

Der Fall könnte weitreichende Folgen für die Sportbranche haben. Sollte die Klage erfolgreich sein, müssten sich künftig alle Vereine und Verbände genau überlegen, mit welchen Glücksspielanbietern sie kooperieren. Die rechtliche Unsicherheit im Online-Glücksspielbereich zeigt einmal mehr, wie dringend eine EU-weite Harmonisierung der Gesetze wäre – nicht nur zum Schutz der Spieler, sondern auch für Rechtssicherheit im Sport.

Experten warnen bereits vor einem Dominoeffekt: Sollte das Gericht der Argumentation von Jufina folgen, könnten weitere Klagen gegen andere Sportvereine und deren Glücksspiel-Partner folgen. Dies würde die österreichische Sportlandschaft nachhaltig verändern und Vereine dazu zwingen, ihre Sponsoring-Strategien grundlegend zu überdenken.

Hannes Darben Hannes Darben ist Chefredakteur von casinovergleich.eu und spezialisiert auf Online-Glücksspiel, Regulierung und Casinotrends in Europa. Mit über zehn Jahren Branchenerfahrung analysiert er Anbieter, Boni und Spielstrategien und legt dabei besonderen Wert auf Transparenz, Spielerschutz und redaktionelle Qualität in allen Casino-Tests. mehr lesen
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